zvdh-kompakt 30/2025 Urlaub für gewerbliche Auszubildende im Dachdeckerhandwerk

Auszubildende im Dachdeckerhandwerk haben laut Tarifvertrag Berufsbildung Anspruch auf 26 Arbeitstage Jahresurlaub, auch wenn das Jugendarbeitsschutzgesetz weniger vorsieht. Dabei gilt: Samstage zählen nicht als Arbeitstage. Vollanspruch, Teilanspruch, Urlaubsgeld für Auszubildende finden Sie mit Beispielen in den Erläuterungen.

Anhänge

  • zvdh-kompakt-30-2025_Urlaub-fuer-Auszubildende-im-Dachdeckerhandwerk_fi.pdf

      137,11 kB
      08.08.2025
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