Wichtige Informationen zur Ausbildung
Häufig gestellte Fragen
Was muss ein Ausbildungsbetrieb bei der Einstellung eines neuen Auszubildenden tun?
Was muss ein Ausbildungsbetrieb bei der Einstellung eines neuen Auszubildenden tun?
- Ausbildungsvertrag abschließen und bei der Handwerkskammer einreichen
- Kopie des Vertrages an bildungszentrum@dachdecker-bw.de
- Anmeldung in der Berufsschule unter https://huebsch.karlsruhe.de/service/online-anmeldung/
- Bei Bedarf Wohnheim buchen: https://www.dachdecker-bw.de/wohnheime.html
Wie lange dauert die Ausbildung im Dachdeckerhandwerk?
Wie lange dauert die Ausbildung im Dachdeckerhandwerk?
Die Ausbildung dauert normalerweise 3 Jahre.
Bei Realschulabschluss (oder gleichwertig) kann die Ausbildungszeit um sechs Monate verkürzt werden. Eine Verkürzung um zwölf Monate ist möglich bei Vorliegen der Hochschulreife (oder gleichwertig), wenn Auszubildende bei Beginn der Ausbildung das 21. Lebensjahr vollendet haben oder wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit in den ersten zwölf Monaten nach Beginn der Ausbildung gestellt wird. Deshalb sollte der Antrag gleich vor oder mit Beginn der Ausbildung bei der Handwerkskammer gestellt werden.
Wie viel verdiene ich während der Dachdeckerausbildung?
Wie viel verdiene ich während der Dachdeckerausbildung?
Ab 1. Oktober 2024:
- Lehrjahr: 950 €
- Lehrjahr: 1.100 €
- Lehrjahr: 1.370 €
Ab 1. Oktober 2025:
- Lehrjahr: 1.000 €
- Lehrjahr: 1.150 €
- Lehrjahr: 1.400 €
Ab 1. Oktober 2026:
- Lehrjahr: 1.050 €
- Lehrjahr: 1.200 €
- Lehrjahr: 1.460 €
Wie viel Urlaub habe ich während der Dachdeckerausbildung?
Wie viel Urlaub habe ich während der Dachdeckerausbildung?
- Der Jahresurlaub für Auszubildende beträgt 26 Arbeitstage für volljährige Lehrlinge (s. § 7 BBTV Dachdecker)
- mindestens 27 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist, (s. § 19 JArbSchG)
- mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist (s. § 19 JArbSchG)
- Samstage gelten nicht als Arbeitstage
Welche Zulassungskriterien für die Gesellenprüfung gibt es?
Welche Zulassungskriterien für die Gesellenprüfung gibt es?
- Alle Überbetrieblichen Kurse müssen absolviert sein.
- Vollständig und inhaltlich geführte Berichtshefte sind verpflichtend und Voraussetzung zur Zulassung zur Gesellenprüfung. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht kann die Zulassung zur Gesellenprüfung durch den Gesellenprüfungsausschuss verweigert werden.
- Bei mehr als 10% Fehlzeiten während der gesamten Ausbildungszeit kann die Zulassung zur Gesellenprüfung durch den Gesellenprüfungsausschuss verweigert werden.
- Die Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Notendurchschnitt der Zwischenprüfung besser als 2,4 (81 Punkte)
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über überdurchschnittliche Leistungen
- Die Mindestausbildungszeit von 18 Monaten darf nicht unterschritten werden
- Anträge sind beim Landesinnungsverband erhältlich (lirsch@dachdecker-bw.de) und müssen fristgemäß (für die Sommerprüfung am 01.03. für die Winterprüfung am 01.09.) eingereicht werden.
Wie ist die Berufsschule geregelt?
Wie ist die Berufsschule geregelt?
Die schulische Ausbildung der Dachdecker-Auszubildenden in Baden-Württemberg findet in Karlsruhe statt. Die zuständige Berufsschule ist die Heinrich-Hübsch-Schule. Dort haben Auszubildenden während der kompletten Ausbildung ca. 36 Wochen ganztags Unterricht, der in meist zweiwöchigen Blöcken stattfindet (bei 3 Lehrjahren ca. 6 Blöcke à 2 Wochen pro Lehrjahr).
Für den Berufsschulunterricht fallen keine Kosten an.
Wie ist die Überbetriebliche Ausbildung geregelt?
Wie ist die Überbetriebliche Ausbildung geregelt?
Die praktische Ausbildung findet im Rahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Dachdecker-Bildungszentrum (DBZ) oder im Bildungsakademie der Bauwirtschaft BW (BZ Bau) in Karlsruhe statt. In der ÜLU hast du insgesamt 15 Wochen ganztags Unterricht in Blöcken von ein und zwei Wochen. Der Besuch aller ÜLU-Kurse ist Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.
Die Kurskosten für die Überbetriebliche Ausbildung übernimmt der Ausbildungsbetrieb oder eine Sozialkasse. Bei unentschuldigtem Fehlen des Auszubildenden stellt der Berufsförderungsverein des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg (BFD) dem Ausbildungsbetrieb die Kurskosten in Rechnung. Dem Ausbilder steht es frei, die entstandenen Kosten vom Ausbildungsgehalt abzuziehen.
Wie viele und welche ÜLU-Lehrgänge gibt es?
Wie viele und welche ÜLU-Lehrgänge gibt es?
1. Lehrjahr:
Grundkurs 1 (Mauerwerksbau, Holz) 2 Wochen
Grundkurs 2 (Dachdeckungen) 2 Wochen
Grundkurs 3 (Dachabdichtungen) 1 Woche
Grundkurs 4 (Außenwandbekleidung) 1 Woche
2. Lehrjahr:
Dach 1 (Maschinenkurs Holz) 2 Wochen
Dach 2 (Metallbearbeitung) 2 Wochen
Dach 3 (Energetik) 1 Woche
3. Lehrjahr:
Dach 4 (Dachdeckung) 1 Woche
Dach 5 (Außenwandbekleidung) 1 Woche
Dach 6 (Dachabdichtung) 2 Wochen
Wo kann ich während der ÜLU und dem Blockunterricht übernachten?
Wo kann ich während der ÜLU und dem Blockunterricht übernachten?
Der Ausbildungsbetrieb nimmt direkt Kontakt zu folgenden Wohnheimen auf, um die Übernachtungsmöglichkeiten für seine Auszubildenden zu vereinbaren.
Die Kontaktdaten zu den Wohnheimen findest du hier.
Erhalte ich einen Fahrtkostenzuschuss nach Karlsruhe?
Erhalte ich einen Fahrtkostenzuschuss nach Karlsruhe?
Überbetriebliche Kurse im Dachdecker-Bildungszentrum:
Im Tarifvertrag über die Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk (BBTV) ist folgendes geregelt:
Der Auszubildende hat Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel; bei Benutzung des eigenen PKWs, die mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen ist, erhält der Auszubildende eine Fahrtkostenabgeltung in Höhe der steuerlichen Pauschalsätze, zurzeit in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer, erstattet.
Blockunterricht in der Heinrich-Hübsch-Schule:
Die Infos erhältst du im Sekretariat der Heinrich-Hübsch-Schule:
Tel.: 0721/133-4801, E-Mail: sekretariat@huebsch.karlsruhe.de
Wie hoch sind die Kosten für die Übernachtung und wer trägt diese?
Wie hoch sind die Kosten für die Übernachtung und wer trägt diese?
Tagessätze in den Wohnheimen: ca. 55 Euro/Tag
Die Übernachtungskosten während der Überbetrieblichen Ausbildung werden vom Bund, vom Land Baden-Württemberg und durch die SOKA Dach oder ggf. die SOKA Bau gefördert, sodass hierfür keine Kosten für die Ausbildungsbetriebe entstehen.
Die Übernachtungskosten während des Blockunterrichts werden vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Die Differenz zum Tagessatz wird für Mitglieder der Dachdecker-Innungen BW vom Berufsförderungsverein des baden-württembergischen Dachdeckerhandwerks BW getragen.
Mitgliedern entstehen somit keine Kosten.
Für Auszubildende wird ein Verpflegungsanteil für die häusliche Ersparnis gemäß den jeweils gültigen Regelungen berechnet. Dieser Betrag wird dem Ausbildungsbetrieb vom Wohnheim in Rechnung gestellt.
Was muss ich beachten, wenn ich während der ÜLU oder dem Blockunterricht krank werde?
Was muss ich beachten, wenn ich während der ÜLU oder dem Blockunterricht krank werde?
Wenn du in der Berufsschule oder im DBZ unentschuldigt fehlst, werden keine Übernachtungs- bzw. Kurskosten von den jeweiligen Institutionen erstattet. Diese Kosten werden deinem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt, der die Kosten an Dich weitergeben kann.
Deshalb ist es wichtig, dass du bei Krankheit sowohl in Berufsschule/Bildungszentrum und, falls du im Wohnheim übernachtest, auch dort sofort Bescheid gibst. Du benötigst ab dem 1. Tag ein ärztliches Attest/Krankmeldung, welche spätestens am 4. Krankheitstag in der Berufsschule bzw. im Bildungszentrum vorliegen muss.
Wo erhalte ich ein Berichtsheft?
Wo erhalte ich ein Berichtsheft?
Über die gesamte Ausbildungszeit muss ein Berichtsheft geführt werden. Dein Ausbilder sieht das Berichtsheft regelmäßig durch und unterschreibt es. Die Berichtshefte werden vor der Zwischen- und der Gesellenprüfung von der Schule geprüft, da das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes eine Grundlage für die Zulassung zu den Prüfungen ist. Eventuell kann der Auszubildende aufgefordert werden, das Berichtsheft zu verbessern. Berichtshefte können über das Dachdecker-Bildungszentrum bestellt werden: bildungszentrum@dachdecker-bw.de
Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit das Berichtheft in digitaler Form zu führen. Für das digitale Berichtsheft BLok könnt ihr Euch unter BLok: Das Online-Berichtsheft anmelden.
Muss ich eine Zwischenprüfung ablegen?
Muss ich eine Zwischenprüfung ablegen?
Am Ende des zweiten Lehrjahres findet eine Zwischenprüfung statt, die Auskunft über den Kenntnisstand der Lehrlinge gibt. Die theoretische Zwischenprüfung findet in der Heinrich-Hübsch-Schule statt, die praktische Zwischenprüfung im DBZ.
Ich habe meine Gesellenprüfung nicht bestanden. Was nun?
Ich habe meine Gesellenprüfung nicht bestanden. Was nun?
Wenn du die Gesellenprüfung nicht bestehst, hast du Anspruch auf Verlängerung der Ausbildungszeit bei deinem Ausbildungsbetrieb bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin, längstens für 1 Jahr. Die Verlängerung geht jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Dein Verlangen hin.
Die Lehrzeitverlängerung muss bei der Handwerkskammer gemeldet werden.
Eine nicht bestandene Gesellenprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 31 (1) HwO).
Wann und wo erhalte ich meinen Gesellenbrief?
Wann und wo erhalte ich meinen Gesellenbrief?
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhältst du bei der Freisprechungsfeier des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg im Oktober dein Gesellenprüfungszeugnis. Solltest du an der Freisprechungsfeier nicht teilnehmen können, wird dir das Zeugnis zugeschickt.
Auch für Auszubildende, die an der Winter-Gesellenprüfung teilnehmen, wird das Gesellenprüfungszeugnis erst bei der Freisprechungsfeier ausgegeben. Falls du es für Bewerbungen oder andere Zwecke früher benötigst, kannst du das Zeugnis unter lirsch@dachdecker-bw.de anfordern.
Wann endet mein Ausbildungsverhältnis?
Wann endet mein Ausbildungsverhältnis?
Gemäß Berufsbildungsgesetz enden Ausbildungsverhältnisse spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Lehrzeit, auch wenn die Abschlussprüfung erst später stattfindet.
Liegt die Abschlussprüfung vor dem Ende der vereinbarten Lehrzeit, endet die Ausbildung mit dem Tag der bestandenen Prüfung.
Kann ich mich nach bestandener Gesellenprüfung direkt zum Meisterkurs anmelden?
Kann ich mich nach bestandener Gesellenprüfung direkt zum Meisterkurs anmelden?
Gemäß § 49 (1) der Handwerksordnung darfst du gleich nach Ende der Ausbildung mit dem Meistervorbereitungslehrgang beginnen. Wir raten jedoch, vor dem Meisterkurs einige Zeit zu arbeiten, da Berufserfahrung sehr wichtig für einen künftigen Meister ist. Der BFD bietet jedes Jahr einen Meisterkurs in Karlsruhe an. Er beginnt im September und endet ca. Ende April des darauffolgenden Jahres. Der Unterricht findet in Vollzeit statt. Das bedeutet, dass du nebenbei nicht arbeiten kannst. Der Samstag ist unterrichtsfrei.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme während meiner Ausbildung habe?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme während meiner Ausbildung habe?
- An Deinen Lehrlingswart
- Frau Bentele
Sozialarbeiterin an der HHS (Zimmer 381)
Tel. 0721 13 34 622
Judith.Bentele@huebsch.karlsruhe.de - Herr Andreas Pichler
Beratungslehrer an der HHS
Tel. 0721 133 4483
andreas.pichler@zsl-rska.de - Frau Lirsch
Berufsförderungsverein
Rüppurrer Str. 13
76137 Karlsruhe
Tel. 0721 93 38 01-20
lirsch@dachdecker-bw.de
